Unsere Praxis ist für Sie unter der Telefonnummer 0291-7170 tagsüber erreichbar.

Für die Behandlung Ihrers Tieres lassen Sie sich bitte einen Termin geben.

Durch Terminsprechstunde versuchen wir die Wartezeiten für Sie und Ihr Tier zu minimieren.

Abrechnung und Bezahlung

 

Zu jeder Behandlung erstellen wir Ihnen mit unserer modernen Praxis- EDV eine detaillierte Rechnung mit einem ausführlichen Bericht, damit Sie (oder ggf. nachbehandelnde Tierärzte) genau nachvollziehen können, welche Behandlungen durchgeführt wurden und welche Medikamente eingesetzt worden sind. Die Behandlungskosten werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) (Link) abgerechnet, die Medikamente werden nach der Arzneimittelpreis-Verordnung berechnet.

  • Sie können Ihre Rechnung direkt bar oder mit EC-Karte bezahlen.
  • Behandlungen auf offene Rechnung können grundsätzlich nicht erfolgen.
  • Sie bekommen mit der Abrechnung nach jeder Behandlung alle relevanten Diagnosen und Befunde ausgehändigt.
  • Wir bitten höflichst um unmittelbare Begleichung im Anschluss an jede Behandlung. Behandlungen auf offene Rechnung werden grundsätzlich nicht durchgeführt! Sie können jeden Rechnungsbetrag bei uns gebührenfrei mit Ihrer EC-Karte begleichen.
  • Zum Einzug offener Rechnungen (gebührenpflichtig) arbeiten wir mit der Tierärztliche Verrechnungsstelle (TVS) Münster zusammen. Dorthin werden unter Wahrung der Schweigepflicht nicht bezahlte Rechnungen zur Durchsetzung unserer Forderungen abgegeben.
  • Vor Betrug schützen wir uns durch Mitgliedschaft in der CREDITREFORM.

Was wird das wohl kosten?

Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen und Behandlungen informieren wir Sie gern vorab. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein verbindlicher Kostenvoranschlag bei lebenden Patienten oft nicht möglich ist. Der diagnostische Aufwand und die daraus sich ergebenden Behandlungswege hängen jeweils vom Zustand des Patienten ab, ebenso der Medikamentenverbrauch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass solche Kalkulationen nicht am Telefon aus der Ferne angestellt werden können. Wenn Sie uns Ihren Patienten in der Praxis vorstellen, können wir mit Hilfe unserer Computer die Behandlung- und OP-Kosten abschätzen und individuell mit Ihnen besprechen.

 

Honorierung unserer Leistungen
Die Abrechung tierärztlicher Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28. Juli 1999 (BGBl.lS.1691 ff) unter Berücksichtigung der Neufassung vom 22. November 2022

Diese kann auf Wunsch bei uns in der Praxis eingesehen werden oder online beim Bundesverband praktizierender Tierärzte e.v.
[ Link zur Gebührenordnung (GOT) ] wo Sie auch weitere Informationen dazu finden können.